Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Mit Hebamme Frau Diana Habermann geb. am. 17.08.1999
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen Diana Habermann und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen Diana Habermann und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei SelbstzahlerInnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung Niedersachsens.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte.
Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden
und die nicht spätestens 12 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stelle ich die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin privat in Rechnung.
(5) Wenn keine Krankenversicherung nachweisbar ist, wird die Rechnung privat in Rechnung gestellt
(6) Um zu vermeiden, dass Leistungen von mehreren Hebammen in Anspruch
genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden, ist die Hebamme über alle Leistungen zu informieren, die bei einer Kollegin auf Krankenkassenkosten in Anspruch genommen werden bzw. in Anspruch genommen sind.
(7) Bei Kursantritt ist die in der Kursanmeldung hinterlegte Kaution zu bezahlen. Pro versäumter Stunde (ohne Ärztliches Attest) behalte ich mir vor - beim Geburtsvorbereitungskurs 20,00 Euro und beim Rückbildungskurs 15,00 Euro - einzubehalten.
4. Wahlleistungen
(1) Ich verpflichtet mich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
(2) Wahlleistungen sind Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde.
(3) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.:
(a) mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt
(b) Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
5. Abrechnung des Entgelts
(1)Bei gesetzlich versicherten LeistungsempfängerInnen rechnet die Hebamme die Leistungen mit der Leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab.
(a) Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die LeistungsempfängerInnen als SelbstzahlerInnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen übernehmen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor Betreuungsbeginn vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst.
(a) Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die LeistungsempfängerInnen
als SelbstzahlerInnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) SelbstzahlerInnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen verpflichtet.
(a) Bei SelbstzahlerInnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung Niedersachsens.
(b) Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, vor in Anspruchnahme
der Leistungen, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB, sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- €berechnet.
Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit mir vereinbart hat, kann eine Vorauszahlung von der Hälfte des Rechnungsbetrages verlangt werden.
6.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten ab dem Betreuungsverhältnis in Kraft.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.